Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Die Firma Erwin Lauterbach Immobilien vermittelt den Abschluss und/oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen.

 

2. Bei Punkt 1) ist auch die Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil, das heißt den Käufer bzw. Verkäufer, Mieter bzw. Vermieter, Darlehensgeber bzw. Darlehensnehmer, gestattet.

 

3. Bei allen Angeboten bleiben Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten.

 

4. Alle Angaben in Angeboten erfolgen nach Auskunft des Verkäufers/Vermieters und werden nach bestem Wissen erteilt, ein Irrtum bleibt ausdrücklich vorbehalten und eine Haftung durch die Firma Erwin Lauterbach Immobilien ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

 

5. Mit der Entgegennahme eines Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande. Sämtliche Angebote und Mitteilungen und Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt für dessen Selbstinteresse und streng vertraulich zu behandeln.  Sie dürfen ohne SCHRIFTLICHE Erlaubnis der Firma Erwin Lauterbach Immobilien weder im Original, noch in Kopie, noch inhaltlich an Dritte weiter gegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet der Firma Erwin Lauterbach Immobilien persönlich für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen, auch wenn er Bevollmächtigter ist. Der Empfänger schuldet die Maklerprovision auch dann, wenn ein Kaufvertrag oder Mietvertrag oder Pachtvertrag oder sonstige Gebrauchsüberlassung über das Objekt nicht mit/an den Empfänger selbst, sondern von einer Person oder Personengesellschaft abgeschlossen wird, an die der Empfänger die Maklerinformation/en unbefugt weitergegeben hat.  

 

6. Der Provisionsanspruch der Fa. Erwin Lauterbach Immobilien besteht auch bei Erwerb im Zwangsversteigerungs- und/oder Ausbietungsverfahren.

 

7. Sollte das angebotene Objekt dem Empfänger bereits bekannt sein, so ist der Firma Erwin Lauterbach Immobilien binnen 5 Tagen schriftlich unter Vorlage des anderen Angebotes Mitteilung zu machen, von wem das Angebot erteilt wurde, anderenfalls gilt unser Anspruch als anerkannt.

 

8. Auf den Nachweis durch die Firma Erwin Lauterbach Immobilien muss Bezug genommen werden, sobald mit dem Verkäufer / Vermieter, und/oder Käufer/Mieter Vertragsverhandlungen eingeleitet werden. Der Vertragsabschluss über ein angebotenes Objekt ist der Firma Erwin Lauterbach unter Angabe des vollen Namens und der bisherigen Anschriften der Vertragspartner schriftlich mitzuteilen und eine beglaubigte Abschrift des Vertrages innerhalb einer Woche ab Vertragsabschluss unaufgefordert zu übersenden.

 

9. Die Berechnung der Maklerprovision und Rechnungslegung erfolgt aufgrund des abgeschlossenen Vertrages und der im Angebot festgelegten Maklercourtage. Wird ein Vertrag innerhalb der o. g. Frist nicht vorgelegt, erfolgt die Berechnung der Courtage nach den Werten laut Angebot.

 

10. Der Anspruch auf die Maklerprovision entsteht und wird fällig bei Abschluss eines Vertrages. Bei Geschäftskauf, Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluss.

 

11. Ein Anspruch auf die Maklerprovision besteht auch und diese ist auch dann zu zahlen, wenn in anderer als im Angebot vorgesehener Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder Teil- oder Mehrerwerb oder Teil- oder Mehranmietung /-pacht am Objekt erfolgt; hierbei sind die dann erlangten Rechte der Gebührenordnung laut Ursprungsangebot, bei Strittigkeit die ortsüblichen Gebührensätze, zugrunde zu legen.

 

12. Die Angebote sind freibleibend und -trotz aller Sorgfalt- ohne Gewähr für die Richtigkeit.

 

13. Soweit im Angebot nicht anders benannt sind die Gebührensätze wie folgt vereinbart: Kauf und ähnliche Rechte (Zwangsversteigerung, Erbbaurecht/-pacht u. ä.): Käuferprovision 4,76 % vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Miete/Pacht für gewerbliche Zwecke: Mieter- bzw. Pächterprovision 3 Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abschluss eines Kaufvertrages binnen 5 Jahren nach Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages: Käuferprovision 4 % vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer unter Anrechnung der Ursprungsprovision.

 

14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht zulässig sein, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß, alle übrigen Bestimmungen bleiben unberührt bestehen.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bayreuth.